Wohnraumerweiterung für das eigene Fitnessstudio
Im Falle einer Immobilien Erbschaft wird im Normalfall keine Erbschaftssteuer fällig, jedoch kann es zu Kosten kommen, wenn die geerbte Immobilie nicht den Ansprüchen des Begünstigten entspricht und es zu einer Wohnraumerweiterung kommt. Viele dieser Menschen versuchen ihren alltäglichen Stress mit einem regelmäßigen Besuch in einem Fitnessstudio entgegenzuwirken.
Die Anfahrt ist jedoch einigen zu umständlich und langwierig, so dass sich diese überlegen ein Fitnessstudio auf ihrem eigenen Grundstück einzurichten. Zur Umsetzung dieser Überlegung gibt es verschiedene Möglichkeiten, zum einen könnte ein Fitnessraum innerhalb des stehenden Gebäudes eingerichtet werden, beispielweise im Keller oder auf dem Dachboden. Die zweite, jedoch kostenintensivere Möglichkeit besteht darin, auf dem vorhandenen Grundstück ein neues funktionales Gebäude zu errichten, in dem ein Fitnessstudio seinen Platz findet. Wie groß am Ende dieses Gebäude wird, ist je nach Nutzungs- und Kostenvorstellung individuell zu planen.
Im Fall eines An- bzw. Neubaus zur Unterbringung eines Fitnessstudios, beginnt dieser zuerst mit einer Wahl des geeigneten Standortes auf dem Grundstück, von dessen Beschaffenheit auch die Größe des Neubaus abhängig ist. Steht der Platz und die Größe des neuen Raumes fest, muss außerdem geregelt sein, ob Sanitäre Anlagen sowie Duschen in diesem Raum integriert werden sollen, denn dafür müssten gegebenenfalls neue Leitungen gelegt werden. Nachdem der Raum gebaut ist, fehlen noch die entsprechen Fitnessgeräte, auch diese sind vorrangig nach den Nutzungswünschen auszusuchen, das heißt, ob Ausdauer oder Kraftsport betrieben werden soll, oder eine ausgewogene Mischung der Trainingsarten erwünscht ist. Dies muss jeder individuell entscheiden und sich entsprechend beraten lassen.